transparent - flexibel - fair.


Anwalt kostet Geld. Kein Anwalt kostet mehr Geld. 
Die anwaltliche Beratung bzw. Vertretung setzt gesetzlich eine Vergütung voraus. 

Wir möchten Ihnen dabei eine qualifizierte Hilfestellung geben:


individuelle Erstberatung.

Telefonischer
ErstKontakt 


0,00 €*


*bis zu 5 Minuten

Persönliches Beratungsgespräch

190,00 €* 


* einmalig zzgl. MwSt.
*zzgl. Auslagenpauschale

Gesetzliche Gebühren.

Wir berechnen im Regelfall die gesetzlichen Gebühren nach der jeweils gültigen gesetzlichen Honorarordnung (RVG, StBVergVO, InsVVO, etc.).


Gesetzliche Erstberatungsgebühr.

Für eine persönliche Erstberatung mehr als 1 Stunde mit einer juristisch fundierten Einschätzung Ihres Falles und einer qualifizierten Handlungsempfehlung mit Risiko-Nutzen-Analyse berechnen wir für Privatpersonen die gesetzliche Erstberatungsgebühr in Höhe von maximal 190 € zzgl. MwSt. und zzgl. Auslagen.



Rechtsschutzversicherung.

Bei den gesetzlichen Gebühren können weitere Gebühren durch einen Vergleichsabschluss, eine langwierige Beweisaufnahme, Gerichts- und Gutachterkosten oder durch eine 2. Instanz hinzukommen. Angesichts dessen kann ein Rechtsstreit erheblich kostenintensiv werden. Wir empfehlen Ihnen daher in jedem Fall grundsätzlich den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Im Falle einer Kostenpflicht durch Ihre Rechtsschutzversicherung werden die gesetzlichen Gebühren von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel eine Karenzzeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss abwarten müssen. Gerne holen wir für Sie eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.


Stunden- & Tageshonorar.

Auf Wunsch des Mandanten können auch Honorare auf Stundenbasis oder auf Tagesbasis vereinbart werden. Gerade bei Mandaten mit sehr hohen Streitwerten kann die Vereinbarung eines Stunden- oder Tageshonorars günstig sein.


Pauschalhonorar.

Sie können mit uns auch ein pauschales Honorar für den gesamten Fall vereinbaren. Dieses bietet sich gerade in umfangreichen Verfahren an. Das Honorar bemisst sich hierbei nach dem geschätzten Aufwand, der Bedeutung der Sache, dem Haftungsrisiko und der Schwierigkeit des Falles. Wir bieten Ihnen ein Pauschalhonorar an, das für den Mandanten günstig ist.



Prozesskostenhilfe (PKH).

Wir übernehmen auch Mandate im PKH-Verfahren. Sollten Sie finanziell bedürftig sein, so können auf Antrag im gerichtlichen Verfahren Ihre Anwaltskosten und Gerichtskosten durch die Staatskasse bezahlt werden; nicht jedoch die Kosten des gegnerischen Anwalts im Falle des Unterliegens.



Rahmenvereinbarung.

Für Unternehmen, Vereine, Stiftungen und andere Organisationen bieten wir die Möglichkeit einer Rahmenvereinbarung an. Für einen fest vereinbarten Betrag erledigen wir alle vereinbarten juristischen Leistungen für Sie. 
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.



Ratenzahlung.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Gebühren auf einmal zu bezahlen, werden wir Ihnen gerne eine Zahlung in Raten anbieten.



Erfolgshonorar.

In begrenzten Ausnahmefällen ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich, d.h. sie treten einen Teil der Streitsumme im Erfolgsfall an den Rechtsanwalt ab; in der Regel 30 % des Streitwerts. Dafür erhält der Anwalt bei Misserfolg gar keine Vergütung. Voraussetzung ist, dass es sich um einen umfangreichen oder schwierigen Fall handelt und der Mandant wegen dem finanziellen Risiko die Beauftragung eines Anwalts scheut.


Flatrate-Tarif.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer „Flatrate“ an. Eine Honorarvereinbarung auf Flatrate-Basis ist in Deutschland nahezu unbekannt, allerdings berufsrechtlich nicht verboten. In anderen Ländern wie Großbritannien ist diese Möglichkeit weit verbreitet und gerade bei Personen mit kleinerem und mittlerem Einkommen empfehlenswert. Die Höhe des monatlichen Flatrate-Tarifs hängt vom Umfang der vereinbarten Leistungen ab. 
In jedem Fall haben Sie den Vorteil, dass Sie jederzeit einen Fall an uns übertragen können, ohne zusätzliche Gebühren zu befürchten. Sie zahlen lediglich den monatlich fest vereinbarten Tarif. Falls Sie Interesse an einer Flatrate-Vereinbarung haben, sprechen Sie uns bitte darauf an.



Prozessfinanzierung.

Bei Verfahren mit Streitwerten ab 100.000 € besteht die Möglichkeit einer externen Prozessfinanzierung. Hierzu müssen überwiegende Erfolgsaussichten für Ihren Fall bestehen und Sie müssen die Bonität des Gegners nachweisen.

Termin Vereinbaren.

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