Erwerb der deutschen 

Staatsangehörigkeit

Deutschland liegt im Ranking der wertvollsten Reisepässe der Welt auf Platz drei. Mit ihrem Ausweis können die Deutschen in 191 Länder und Gebiete der Welt ohne Visum reisen beziehungsweise ihr Visum bei der Einreise bekommen (Spiegel, 07.07.2021).

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Die sogenannte Einbürgerung verleiht nicht nur ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, sondern auch umfassende staatsbürgerliche Rechte – etwa das Wahlrecht und die volle rechtliche Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen.

Im Vergleich zur Niederlassungserlaubnis, die lediglich einen unbefristeten Aufenthalt erlaubt, bietet die Einbürgerung weitreichendere Vorteile. Beide Begriffe werden oft verwechselt, unterscheiden sich jedoch in ihrer rechtlichen Wirkung erheblich.

Als Anwaltskanzlei für Staatsangehörigkeitsrecht in Mannheim erklären wir Ihnen in  die Voraussetzungen und den Ablauf einer Einbürgerung. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft – mit fachlicher Kompetenz, persönlicher Beratung und dem nötigen Blick für Ihre individuelle Situation.

Wie können wir Sie unterstützen?

Als erfahrene Rechtsanwälte im Staatsangehörigkeitsrecht kennen wir die rechtlichen und praktischen Hürden, die Einbürgerungsverfahren oft erschweren – nicht selten werden diese unnötig hoch angesetzt. In solchen Fällen sind neben Geduld vor allem fachliche Expertise und Durchsetzungsvermögen gefragt. Wir wissen, welche Anforderungen die zuständigen Behörden an Einbürgerungsbewerber stellen, und begleiten Sie daher von Beginn an zielgerichtet auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie haben Fragen zur Einbürgerung?
Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Mannheim telefonisch oder über unser Kontaktformular. Ein persönlicher Termin vor Ort ist in der Regel nicht zwingend erforderlich – die Kommunikation kann vollständig digital erfolgen, sodass Ihnen lange Anreisen erspart bleiben.

Ablauf des Einbürgerungsverfahrens mit unserer Kanzlei:

  1. Erstberatung:
    Im Rahmen einer telefonischen oder persönlichen Erstberatung prüfen wir zunächst, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind.
  2. Anforderung und Prüfung der Ausländerakte:
    Falls erforderlich, fordern wir Ihre Ausländerakte bei der zuständigen Ausländerbehörde an und analysieren den Inhalt sorgfältig auf etwaige Eintragungen, die sich negativ auf das Verfahren auswirken könnten.
  3. Unterlagenübersicht und Unterstützung:
    Sollten keine rechtlichen Hinderungsgründe vorliegen, erhalten Sie eine strukturierte Auflistung der noch einzureichenden Unterlagen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie selbstverständlich bei deren Beschaffung.
  4. Antragstellung:
    Wir bereiten Ihren Einbürgerungsantrag vollständig vor und reichen diesen bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde ein.
  5. Vertretung im Verfahren:
    In vielen Fällen ist ein persönliches Erscheinen bei der Behörde nicht notwendig. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Behörde.
  6. Klärung von Rückfragen:
    Sollte die Behörde Rückfragen haben oder Zweifel äußern, treten wir in direkten Kontakt und klären die Angelegenheit für Sie – sachlich, fundiert und lösungsorientiert.
  7. Erfolgreiche Einbürgerung:
    Nach positiver Entscheidung erfolgt Ihre Einbürgerung und Sie erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit.
  8. Rechtsmittelverfahren im Ablehnungsfall:
    Sollte der Antrag abgelehnt werden, führen wir für Sie das Widerspruchsverfahren – und bei Bedarf auch das anschließende Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.



Unsere Kanzlei steht Ihnen während des gesamten Verfahrens kompetent zur Seite – engagiert, effizient und individuell.

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