Ausländer- & Asylrecht.
Ausländerrecht – kommen, arbeiten, bleiben, integrieren.
Die Welt ist globalisiert. Das heißt auch, dass wir nicht nur international handeln, sondern auch immer mehr Bürger anderer Staaten bei uns leben – befristet oder dauerhaft. Die damit zusammenhängenden juristischen Rahmenbedingungen sind für den Laien kaum durchschaubar. Daher ist hier rechtzeitige Beratung durch einen Anwalt unabdingbar. Nur so lassen sich Unklarheiten schon regeln, bevor sie zu Problemen werden. Auch gibt es eine Reihe von Unterschieden zwischen Bürgern der EU und denen aus Nicht-EU-Staaten.
Sprechen Sie unsere Kanzlei an, wenn Sie oder Bekannte von Ihnen Probleme mit dem Ausländerrecht haben. Unsere jahrelange Erfahrung ist die Basis für eine fundierte Beratung.
Das Ausländerrecht gehört in Deutschland zum Sonderordnungsrecht. Hier wird im Wesentlichen die Einreise und den Aufenthalt von Menschen geregelt, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Gegenstände des Ausländerrechts sind beispielsweise Bestimmungen über Einreise, Aufenthalt, Niederlassung, Erwerbstätigkeit, Integration und soziale Sicherung.
Für unsere Mandanten betreuen wir unter anderem folgende Schwerpunkte:
- Asylrecht
- Einbürgerung
- Visum
- Visum für Unternehmer
- Abschiebung
- Familienzusammenführung
- Studienvisum
- Beendigung des Aufenthalts
- Niederlassungserlaubnis
- Staatsangehörigkeit
- Fachkräfteverfahren
Ein aufenthaltsrechtliches Problem kann existenzielle Folgen für den Betroffenen haben, daher erhalten Sie in der Regel einen schnellstmöglichen Erstberatungstermin.
Für diesen Beratungstermin entstehen zwar Kosten, da Ihre aufenthaltsrechtliche Problematik mit Ihnen eingehend besprochen wird. Sie verlassen jedoch die Kanzlei nach dem Termin mit einer genauen Vorstellung, was als nächstes zu tun ist und welche Chancen Sie in der Sache haben.
Sie haben nach gestelltem Asylantrag einen Negativbescheid bekommen oder die Ausländerbehörde verwehrt Ihnen die begehrte Aufenthaltserlaubnis? In diesen und vielen anderen Fällen sind wir die richtige Anlaufstelle, um Ihre Ansprüche zu verfolgen. Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Sie!
Als erstes nehmen wir nach entsprechender Bevollmächtigung durch Sie Einsicht in Ihrer Ausländerakte. Nachdem die Akte bewertet wurde, klären wir Sie in einem abschließenden Termin über Ihre konkrete aufenthaltsrechtliche Situation auf.
Sollte eine gerichtliche Klärung notwendig sein, dann werden wir auch Klage vor dem Verwaltungsgericht in Ihrem Namen einreichen gegebenenfalls auch ein Eilverfahren einleiten.
Achtung: Im Asylrecht laufen kurze Fristen! Es empfiehlt sich einen Rechtsanwalt für Ausländerrecht zu konsultieren, der eine gute Büroorganisation hat. Wir haben die notwendige Erfahrung im Aylrecht und helfen Ihnen schnell, wenn eine Abschiebung droht.
Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit
Deutschland liegt im Ranking der wertvollsten Reisepässe der Welt auf Platz drei. Mit ihrem Ausweis können die Deutschen in 191 Länder und Gebiete der Welt ohne Visum reisen beziehungsweise ihr Visum bei der Einreise bekommen (Spiegel, 07.07.2021).
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Die sogenannte Einbürgerung verleiht nicht nur ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, sondern auch umfassende staatsbürgerliche Rechte – etwa das Wahlrecht und die volle rechtliche Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen.
Im Vergleich zur Niederlassungserlaubnis, die lediglich einen unbefristeten Aufenthalt erlaubt, bietet die Einbürgerung weitreichendere Vorteile. Beide Begriffe werden oft verwechselt, unterscheiden sich jedoch in ihrer rechtlichen Wirkung erheblich.
Als Anwaltskanzlei für Staatsangehörigkeitsrecht in Mannheim erklären wir Ihnen in die Voraussetzungen und den Ablauf einer Einbürgerung. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft – mit fachlicher Kompetenz, persönlicher Beratung und dem nötigen Blick für Ihre individuelle Situation.
Wie können wir Sie unterstützen?
Als erfahrene Rechtsanwälte im Staatsangehörigkeitsrecht kennen wir die rechtlichen und praktischen Hürden, die Einbürgerungsverfahren oft erschweren – nicht selten werden diese unnötig hoch angesetzt. In solchen Fällen sind neben Geduld vor allem fachliche Expertise und Durchsetzungsvermögen gefragt. Wir wissen, welche Anforderungen die zuständigen Behörden an Einbürgerungsbewerber stellen, und begleiten Sie daher von Beginn an zielgerichtet auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie haben Fragen zur Einbürgerung?
Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Mannheim telefonisch oder über unser Kontaktformular. Ein persönlicher Termin vor Ort ist in der Regel nicht zwingend erforderlich – die Kommunikation kann vollständig digital erfolgen, sodass Ihnen lange Anreisen erspart bleiben.
Ablauf des Einbürgerungsverfahrens mit unserer Kanzlei:
- Erstberatung:
Im Rahmen einer telefonischen oder persönlichen Erstberatung prüfen wir zunächst, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind. - Anforderung und Prüfung der Ausländerakte:
Falls erforderlich, fordern wir Ihre Ausländerakte bei der zuständigen Ausländerbehörde an und analysieren den Inhalt sorgfältig auf etwaige Eintragungen, die sich negativ auf das Verfahren auswirken könnten. - Unterlagenübersicht und Unterstützung:
Sollten keine rechtlichen Hinderungsgründe vorliegen, erhalten Sie eine strukturierte Auflistung der noch einzureichenden Unterlagen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie selbstverständlich bei deren Beschaffung. - Antragstellung:
Wir bereiten Ihren Einbürgerungsantrag vollständig vor und reichen diesen bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde ein. - Vertretung im Verfahren:
In vielen Fällen ist ein persönliches Erscheinen bei der Behörde nicht notwendig. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Behörde. - Klärung von Rückfragen:
Sollte die Behörde Rückfragen haben oder Zweifel äußern, treten wir in direkten Kontakt und klären die Angelegenheit für Sie – sachlich, fundiert und lösungsorientiert. - Erfolgreiche Einbürgerung:
Nach positiver Entscheidung erfolgt Ihre Einbürgerung und Sie erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit. - Rechtsmittelverfahren im Ablehnungsfall:
Sollte der Antrag abgelehnt werden, führen wir für Sie das Widerspruchsverfahren – und bei Bedarf auch das anschließende Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Unsere Kanzlei steht Ihnen während des gesamten Verfahrens kompetent zur Seite – engagiert, effizient und individuell.