Einspruch gegen Strafbefehl – lohnenswert?

In vielen Fällen kann es sich lohnen gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen. Und zwar nicht nur, wenn man „unschuldig“ ist.

Wann  sich ein Einspruch lohnt

Ein  Einspruch lohnt sich in erster Linie dann, wenn der Strafbefehl fehlerhaft ist. Das kommt relativ häufig vor. Das Strafbefehlsverfahren ist nämlich ein verkürztes Strafverfahren, an dessen Ende rein nach Aktenlage und ohne Beweisaufnahme entschieden wird. Zweck dieses Verfahrens ist vor allem die Entlastung der Gerichte. Häufig bleibt dabei aber der Beschuldigte auf der Strecke, weil er beispielsweise noch gar nicht hinreichend die für ihn sprechenden und entlastenden Tatsachen vortragen konnte. Dies kann mit einem Einspruch nachgeholt werden.
Auch werden immer wieder die Einkommensverhältnisse des Beschuldigten falsch geschätzt, so dass die Tagessatzhöhe und damit die Geldstrafe insgesamt zu hoch ausfällt. Häufig kann es sich aber auch lohnen mit einem Einspruch gegen den Strafbefehl um die Anzahl der Tagessätze zu kämpfen und damit einen Eintrag ins Führungszeugnis zu vermeiden. Ein rechtskräftiger Strafbefehl, also nach Ablauf der Einspruchsfrist, steht nämlich einem Gerichtsurteil durch einen Strafrichter gleich und kann daher auch die gleichen Konsequenzen nach sich ziehen. Manchmal lässt sich sogar noch die Einstellung des Verfahrens erreichen.

Welche Risiken mit einem Einspruch verbunden sind

Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl ist aber nicht risikolos und sollte daher gut überlegt sein. Denn nach dem Einspruch kommt es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, an deren Ende meist ein Urteil steht. Dieses Urteil kann günstiger, aber auch schlechter ausfallen. Der Richter ist nämlich nicht an die Strafe aus dem Strafbefehl gebunden, er kann abweichend vom Strafbefehl auch zu einer höheren Strafe verurteilen. Und das geschieht nicht selten, wenn der Einspruch nicht oder schlecht begründet ist.

Möglichkeit der Einspruchsrücknahme

Wichtig ist nach Erhalt eines Strafbefehls schnell zu handeln, um die Einspruchsfrist nicht zu versäumen. Danach kann in aller Ruhe Einsicht in die Akten genommen werden und Chancen und Risiken des Einspruchs gegeneinander abgewogen werden. Denn bis zur Gerichtsverhandlung, kann der Einspruch jederzeit wieder zurückgenommen werden. Hat die Verhandlung jedoch begonnen, ist die Einspruchsrücknahme nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten und wollen Einspruch gegen diesen einlegen oder sind sich unsicher, ob sich ein Einspruch lohnt. Rufen Sie an und Herr Rechtsanwalt Bayraktar erläutert Ihnen gerne persönlich die Chancen und Risiken eines Einspruchs in Ihrer Strafbefehlssache.