IT-Recht
Das IT-Recht und das Internetrecht sind noch junge, aber sehr vielfältige Rechtsgebiete, die sich, wie die Technologie und das Internet selbst, rasant weiterentwickeln. Ob Datenschutzrecht bzw. DSGVO, Cloud Computing, Vertragserstellung für Software und Apps oder die rechtssichere Gestaltung von Websites – steht Anwaltskanzlei BAYRAKTAR als IT- und Internetrecht-Kanzlei Mandanten mit ihrem juristischen und technischen Wissen stets zur Seite.
Das Internetrecht ist ein Teilbereich des IT-Rechts und befasst sich speziell mit allen Rechtsfragen rund ums Internet, insbesondere bezogen auf Webseiten, E-Commerce, Social Media und Suchmaschinen wie Google. Wer eine Webseite bzw. einen Online-Shop rechtssicher gestalten möchte, braucht dafür insbesondere eine Datenschutzerklärung und ein korrektes Impressum. Häufig geht es auch um die individuelle Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. Nutzungsbedingungen. Das Internet wird, nicht zuletzt durch Social Media wie YouTube, Twitter, Instagram oder Facebook, mittlerweile intensiv durch die Nutzer gestaltet. Gerade durch die kommerzielle Nutzung solcher Kanäle entstehen immer mehr rechtliche Konflikte, z.B. durch vermeintliche Schleichwerbung, Streaming oder urheberrechtliche Fragen. Daher gilt es, den eigenen Social Media Auftritt rechtlich abzusichern.
Mit dem Internet 4.0 und dem Internet der Dinge lassen sich letztlich technologische, digitale und multimediale Entwicklungen nicht mehr voneinander trennen. So sind das IT- und Internetrecht Querschnittsmaterien, die sich zum einen nicht klar voneinander abgrenzen lassen und zum anderen weitere Bezüge zu vielen anderen Rechtsgebieten aufweisen – etwa zum Medienrecht, dem Urheberrecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Recht des E-Commerce und dem gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere dem Markenrecht und dem Domainrecht, außerdem zum Gesellschafts- und Arbeitsrecht.