Gewerblicher Rechtsschutz
Sie suchen Beratung vom Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Rechtsanwältin Nurcan BAYRAKTAR steht Ihrem Unternehmen für alle Fragen rund um den Schutz Ihrer gewerblichen Rechte zur Verfügung.
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst verschiedene Rechtsgebiete, die sich mit dem Schutz des geistigen Eigentums beschäftigen, darunter u.a. das Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. International spricht man auch vom Intellectual Propety Law - kurz IP Law.
Patentschutz und Urheberrecht bei Blockchaintechnologien
Wir beraten Entwickler aus den Bereichen Blockchain, Industrie 4.0 und Internet of Things (IoT) beim Schutz ihres geistigen Eigentums. Zwar unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und Hürden nur geringfügig vom bisher etablierten Softwaremarkt. Aufgrund der hohen Komplexität ergeben sich für die Betreiber und Nutzer von Blockchainanwendungen allerdings zahlreiche urheberrechtliche Fragestellungen. Unser Team aus dem Bereich Blockchain- und IP-Recht beantwortet diese gern und berät Sie umfassend zum optimalen Schutz Ihrer Blockchaintechnologie.
Markenrecht & Markenschutz
Im Markenrecht beraten und vertreten wir zahlreiche Unternehmen aus dem In- und Ausland. Erfolgreicher Markenschutz erfordert insbesondere, einer Markenrechtsverletzung durch die Konkurrenz oder sonstige Dritte wirkungsvoll entgegenzutreten. Unsere Anwälte im Markenrechtempfehlen Ihnen gerne das für Ihre Situation am besten geeignete Instrument. Wir begleiten besonders anspruchsvolle Mandate, die ein hohes Maß an fachlicher Expertise und unternehmerischer Weitsicht erfordern. Selbstverständlich zählt auch die Anmeldung einer Markezu unserem Leistungsangebot im Markenschutz, sei es eine nationale (DPMA), europaweite(HABM) oder weltweite (WIPO) Anmeldung. Sprechen Sie uns unverbindlich an!
Urheberrechte und Know-how-Schutz
Rechtliche Fragen rund um Software sind ein Kern unserer anwaltlichen Beratungstätigkeit. Jegliche Software genießt urheberrechtlichen Schutz und entsteht daher wie alle Urheberrechte nicht durch Registereintragung, sondern durch rein faktische Schöpfung. Wir prüfen, wie Sie Ihre Rechte dennoch gegen Nachahmer schützen und durchsetzen können. Selbiges gilt für Ihr Know-how, das, wie auch eigens programmierte Software, oftmals zu den wichtigsten Vermögenswerten Ihres Unternehmens zählt.
Lizenzverträge
Unsere Rechtsanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sind erfahren im nationalen wie internationalen Geschäftsverkehr. Sie gestalten Lizenzverträge zu allen gewerblichen Schutzrechten, so dass sie mit deutschen genauso wie mit internationalen Geschäftspartnern funktionieren. Darüber hinaus beraten wir Ihr Unternehmen auch dazu, wie es Ansprüche aus geschlossenen Lizenzverträgen vor Gericht durchsetzen kann. Auch im umgekehrten Fall stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Verfügung und verteidigen Ihr Unternehmen gegenüber ungerechtfertigten Ansprüchen Dritter.