MIETRECHT.

Eine Immobilie kann vielem dienen: Sichere und dauerhafte Wohnung oder Kurzzeitunterkunft, langfristige Kapitalanlage oder spekulatives Investmentobjekt, lebendiger Marktplatz oder stilles Gewerbe. Zu regeln gibt es vieles. Die Gesetze und Urteile sind unüberschaubar. Die Verträge schwer verständlich. Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um den Erwerb, die Vermietung und Verwaltung.

Im Bereich des Mietrechts vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter. Jeder Mietvertrag und jeder Lebenssachverhalt wird individuell und maßgeschneidert für Sie bearbeitet. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung eines formell und inhaltlich einwandfreien Mietvertrags und stehen Ihnen im Konfliktfall bei, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht. Gerne prüfen wir für Sie Streitigkeiten zu Kündigungen, zu Mieterhöhungen, der Mietpreisbremse, dem Mietendeckel oder zu Mängeln und Minderung der Miete.

Aus unserer Erfahrung wissen wir: Mitunter werden Auseinandersetzungen zur Wohnung von den beteiligten Parteien vor der Einschaltung des Rechtsanwalts mit hoher Emotionalität geführt. In unserer Position als Rechtsanwaltskanzlei ist es uns wichtig, zum einen mit der notwendigen Sensibilität Ihrem Anliegen entgegen zu kommen, zum anderen legen wir Wert darauf, die Auseinandersetzungen jederzeit mit der erforderlichen Seriosität und Sorgfalt zu führen. Jede Angelegenheit erhält so die persönliche Note und den erforderlichen Nachdruck. Wichtig ist uns auch: Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen immer Sie als Person mit Ihrer Geschichte, Ihren Wünschen und Ihrem Anliegen. Aus der Vielfalt unserer Mandanten schöpfen wir die Freude an unserem Beruf. Als Ihre Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir Sie kompetent, integer und zielstrebig – und achten dabei stets auf ein für Sie im Ergebnis angemessenes Verhältnis von Kosten und Nutzen. Wenn wir Sie bei Streitigkeiten vertreten, haben wir dabei stets Ihr rechtliches und finanzielles Anliegen im Auge.

Wir sind für Sid da:

  • Rechtssichere Gestaltung von Mietverträgen


  • Beratung beim Verfolgen von Mietansprüchen, Klärung bei Mietminderung und Durchsetzung von Räumungsansprüchen


  • Kündigung des Mietverhältnisses


  • Rechtssichere Gestaltung von Gewerbemietverträgen


  • Beratung beim Verfolgen von Mietansprüchen, Klärung bei Mietminderung und Durchsetzung von Räumungsansprüchen



IM BEREICH WOHN- UND GEWERBERAUMMIETRECHT BERATEN UND VERTRETEN WIR SIE U.A. BEI …

  • Vertragsformulierungen und –prüfungen
  • Kündigungen
  • Betriebskosten
  • Schönheitsreparaturen
  • Modernisierungen, Instandsetzungen
  • Schäden durch Feuer und Wasser
  • Wärmelieferungsverträgen
  • Einrohrheizung und Rohrwärme
  • Ihrer Forderungsdurchsetzung
  • Offenen Mieten
  • Mängeln der Mietsache
  • Heizungsausfall
  • Schimmel oder Schwammbefall
  • Mietpreisbremse und Mietendeckel
  • u.v.m.




WOHNUNGSEIGENTUMSRECHt.

Ob in der Zweier-Eigentümergemeinschaft oder aber in einer Gemeinschaft aus mehreren hundert Eigentümern, die Auseinandersetzungen können hier sehr vielfältig und tiefgehend sein. Das liegt an den vielen verschiedenen Konstellationen, in denen Sie sich als Eigentümer wiederfinden können. Als Wohnungseigentümer sind Sie zugleich Besitzer, Nachbar, Stimmrechtsinhaber und Wohngeldschuldner, Sie sind zugleich Eigentümer Ihrer Wohnung und Miteigentümer von Haus und Grundstück, Sie wählen den Verwalter und Verwaltungsbeirat und Sie müssen Sonderumlagen erbringen. Für alles gibt es spezielle Regelungen, die Sie binden.

Zugleich wollen Sie zu Recht als Eigentümer Ihrer Wohnung wahrgenommen, Ihrer Unabhängigkeit und Ihrer Entscheidungsbefugnis soll Ausdruck verliehen werden. Wir vertreten Sie u.a. bei Nachbarstreitigkeiten, bei der Anfechtung von Beschlüssen, bei Änderungen der Teilungserklärung, bei geplanten Umbauten, bei der Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen u.v.m


IM WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT STEHEN WIR IHNEN U.A. FÜR FOLGENDE RECHTSFRAGEN ZUR VERFÜGUNG:

  • zur Teilungserklärung,
  • zum Bauträgervertrag,
  • zum Gebrauch des Sonder- und des Gemeinschaftseigentums,
  • zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums,
  • zur Anfechtung von Beschlüssen,
  • zu Wohngeldproblematiken,
  • Ihre Forderungsdurchsetzung,
  • u.v.m.


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