Arbeitsrecht.

Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir iSie zum Thema Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Probezeit, Kündigung, Abmahnung, Abfindungszahlungen nach Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses, Urlaub und Arbeitszeugnis sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht.

Anwaltskanzlei BAYRAKTAR & Kollegen berät und vertritt in Mannheim und Umgebung Arbeitgeber, leitende Angestellte und Arbeitnehmer im gesamten Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere im Kündigungsschutzrecht, Befristungsrecht, bei der Gestaltung von Anstellungs- und Aufhebungsverträgen, im Betriebsverfassungsrecht (einschließlich Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen) sowie im Zusammenhang von Restrukturierung und Outsourcing. 

Wir erstellen für Sie detaillierte Arbeitsverträge, die die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien genau definieren und so von vornherein das Risiko streitiger Auseinandersetzungen minimieren.

Soll ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer gekündigt werden, prüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung vorliegen und schaffen damit für Ihr Unternehmen die optimalen Voraussetzungen für eine folgende arbeitsrechtliche Auseinandersetzung.

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