EILRECHTSCHUTZ.


Vom Tag der Klageerhebung bis zum endgültigen Urteil vergehen oft sehr viele Monate, im schlimmsten Falle Jahre. Es gibt jedoch Situationen, in denen man diese Zeitspannen nicht abwarten kann, da entweder besonders sensible (Rechts-)Güter gefährdet sind, oder eine besondere zeitliche Dringlichkeit besteht. Die ZPO (Zivilprozessordnung) hat auch diese Konstellationen geregelt, und bietet als prozessuales Mittel den sog. Einstweiligen Rechtsschutz oder auch Eilrechtsschutz genannt, an. Die häufigsten Arten des einstweiligen Rechtsschutzes sind die einstweilige Verfügung und der Arrest. Geht es darum, den Anspruch auf Geld zu sichern, so geschieht dies durch dinglichen Arrest. Andere Ansprüche, die nicht auf Geldzahlung gerichtet sind, wie z.B. ein Anspruch auf Unterlassung einer bestimmten Äußerung oder Herausgabe eines bestimmten Gegenstandes, werden durch die einstweilige Verfügung geltend gemacht.  

Neben einer schnellen Reaktion kommt es hierbei aus Anwaltssicht besonders auf Genauigkeit sowie Art und Weise der Darstellung an.

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