Urheber- & Medienrecht
Das Urheber- und Medienrecht ist ein vielschichtiger Bereich, der sich mit dem Schutz von kreativen Leistungen und ihrer Verwertung bzw. Nutzung genauso befasst wie mit dem Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, dem Bereich Rundfunk, Themen aus dem Online-Bereich und mit rechtlichen Aspekten von Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen.
Wir beraten und vertreten Sie in all diesen Bereichen mit viel Erfahrung und behalten dabei nicht nur Ihren aktuellen Sachverhalt, sondern all Ihre rechtlichen und ggfs. persönlichen Interessen in urheber- und medienrechtlicher Hinsicht im Blick.
Markenrecht & Markenschutz
Im Markenrecht beraten und vertreten wir zahlreiche Unternehmen aus dem In- und Ausland. Erfolgreicher Markenschutz erfordert insbesondere, einer Markenrechtsverletzung durch die Konkurrenz oder sonstige Dritte wirkungsvoll entgegenzutreten. Unsere Anwälte im Markenrechtempfehlen Ihnen gerne das für Ihre Situation am besten geeignete Instrument. Wir begleiten besonders anspruchsvolle Mandate, die ein hohes Maß an fachlicher Expertise und unternehmerischer Weitsicht erfordern. Selbstverständlich zählt auch die Anmeldung einer Markezu unserem Leistungsangebot im Markenschutz, sei es eine nationale (DPMA), europaweite(HABM) oder weltweite (WIPO) Anmeldung. Sprechen Sie uns unverbindlich an!
Urheberrechte und Know-how-Schutz
Rechtliche Fragen rund um Software sind ein Kern unserer anwaltlichen Beratungstätigkeit. Jegliche Software genießt urheberrechtlichen Schutz und entsteht daher wie alle Urheberrechte nicht durch Registereintragung, sondern durch rein faktische Schöpfung. Wir prüfen, wie Sie Ihre Rechte dennoch gegen Nachahmer schützen und durchsetzen können. Selbiges gilt für Ihr Know-how, das, wie auch eigens programmierte Software, oftmals zu den wichtigsten Vermögenswerten Ihres Unternehmens zählt.
Lizenzverträge
Wir gestalten Lizenzverträge zu allen gewerblichen Schutzrechten, so dass sie mit deutschen genauso wie mit internationalen Geschäftspartnern funktionieren. Darüber hinaus beraten wir Ihr Unternehmen auch dazu, wie es Ansprüche aus geschlossenen Lizenzverträgen vor Gericht durchsetzen kann. Auch im umgekehrten Fall stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Verfügung und verteidigen Ihr Unternehmen gegenüber ungerechtfertigten Ansprüchen Dritter.