Untersuchungshaft – Was tun?
Sobald ein Angehöriger von Ihnen verhaftet oder festgenommen wurde und sich in Untersuchungshaft befindet, sollten Sie unverzüglich handeln und einen Strafverteidiger aufsuchen.
Verteidigung eines Mandanten in Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft ist für den Inhaftierten sowie seine Angehörigen und Freunde eine extreme Belastungssituation. Zwar ist die Untersuchungshaft im strafprozessualem Sinne keine Strafe (auch hier gilt die Unschuldsvermutung!), und soll nur der Sicherung des Verfahrens dienen, aber für den Betroffenen und seine Angehörigen kommt die U-Haft faktisch einer Strafhaft gleich bzw. ist in ihren Auswirkungen aufgrund der in der U-Haft vorherrschenden Unsicherheit gar noch schlimmer. Nur der Strafverteidiger kann in dieser Zeit den Inhaftierten jederzeit besuchen, selbst enge Angehörige unterliegen hier strengen Einschränkungen.
Die Untersuchungshaft darf nur aufgrund eines durch einen Richter erlassenen Haftbefehls vollstreckt werden, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- es besteht ein dringender Tatverdacht,
- ein Haftgrund, wie z. B. Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr liegt vor und
- die vorgeworfene Tat ist so schwer, dass sie Untersuchungshaft rechtfertigt (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz).
Als Rechtsmittel gegen die Untersuchungshaft stehen dem Strafverteidiger im Wesentlichen die Haftprüfung und Haftbeschwerde zur Verfügung. Diese sind nicht vorschnell, sondern mit Bedacht einzusetzen, auch wenn die Situation für den Inhaftierten und seine Angehörige häufig schier unerträglich scheint. Anderenfalls können diese Mittel mehr schaden als nutzen.
Sollte ein Angehöriger oder Freund von Ihnen in Untersuchungshaft sein, können Sie Herrn Rechtsanwalt Bayraktar gerne auch außerhalb der Bürozeiten, also nachts und am Wochenende, unter 062153398877 erreichen.