Impressumsverstoß


Fast jeder, der eine Webseite betreibt, muss zwingend die Pflichten zur Anbieterkennzeichnung, auch Impressum genannt, erfüllen. Wer hier Fehler macht, dem droht nicht nur ein Bußgeld durch die Aufsichtsbehörden, sondern eine teure Abmahnung z.B. durch Mitbewerber. Doch was muss im Impressum überhaupt stehen? Wo muss die Anbieterkennzeichnung eingestellt werden? Und welche weiteren Vorgaben müssen Sie einhalten, um auf der rechtssicheren Seite zu sein?
Herr Rechtsanwalt S. BAYRAKTAR hilft Ihnen dabei!

Das Impressum, auch Anbieterkennzeichnung genannt, stellt eine gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht dar, die vor allem Betreiber von Webseiten ordnungsgemäß angeben müssen. Es beinhaltet in der Regel die Angaben zu der Person oder dem Unternehmen, das die Webseite geschäftsmäßig betreibt, sowie Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen. Fehlende oder fehlerhafte Anbieterkennzeichnungen führen schnell zu Abmahnungen und haben schon vielfach Gerichte beschäftigt. 



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