Gewerbe-  & Gaststättenrecht

Herr Rechtsanwalt S. BAYRAKTAR vertritt Sie im Bereich des Gaststättenrechts. In den meisten Bundesländern erfordert der Betrieb einer Gaststätte eine besondere Erlaubnis, die sogenannte Konzession. Daraus leitet sich auch der Begriff des Gaststättenrechts ab. Beim Gaststättenrecht handelt es sich somit regelmäßig um zusätzliche Sondervorschriften im Rahmen des übergeordnet geltenden Gewerberechts.

Zudem sind unter dem Begriff des Gaststättenrechts alle Vorschriften zusammengefasst, die der Betreiber einer Gaststätte für den Betrieb seines speziellen Gewerbes zu beachten hat.

Die Gaststättengesetze beinhalten vor allem Regelungen im Zusammenhang mit den Voraussetzungen für die Erteilung und den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis. Auch der Umfang der Erlaubnis, die Auflagen und die Versagungsgründe werden hier geregelt.

Wir vertreten Ihre Interessen sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich in allen Abschnitten des Verwaltungsverfahrens.

Dabei werden wir unter anderem tätig:

  • bei Versagung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis
  • bei Beschäftigungsverboten im Rahmen des Gaststättenbetriebes
  • bei mit der Gaststättenerlaubnis verbundenen Auflagen
  • bei Schließungsverfügungen und
  • im Bereich des gaststättenrechtlichen Nachbarstreits.


Sie sollten sich daher umgehend bei uns melden, wenn sie im Rahmen des Betriebes ihres Gaststättengewerbes oder als betroffener Nachbar Beratungsbedarf oder konkrete Probleme haben. Gerne können sie hierfür auch einen kurzfristigen Termin bei Herrn Rechtsanwalt BAYRAKTAR vereinbaren.

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