öffentliches Baurecht.


Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Bereich des Öffentlichen Baurechts und dem damit verbundenen Umweltrecht. Im Bereich der Baugenehmigungen, Abrissverfügungen, störenden Nachbarbauten oder Nutzungsänderungsverfügungen bzw. Nutzungsuntersagungen berät und vertritt die ANWALTSKANZLEI BAYRAKTAR Sie gerne. Auch wenn es um Immissionen bzw. Emmissionen geht, die mit Bauvorhaben zusammenhängen, werden wir für Sie tätig. Es gibt diverse umweltrechtliche Vorgaben für Bauten, bezüglich derer es einer rechtlichen Beratung bzw. Vertretung bedarf.

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