Ausländerrecht.
- Visum
- Visum für Unternehmer
- Abschiebung
- Familienzusammenführung
- Studienvisum
- Beendigung des Aufenthalts
- Niederlassungserlaubnis
- Staatsangehörigkeit
- Asylrecht
- Fachkräfteverfahren
Ein aufenthaltsrechtliches Problem kann existenzielle Folgen für den Betroffenen haben, daher erhalten Sie in der Regel einen Erstberatungstermin innerhalb von 24 Stunden.
Für diesen Beratungstermin entstehen zwar Kosten, da Ihre aufenthaltsrechtliche Problematik mit Ihnen eingehend besprochen wird. Sie verlassen jedoch die Kanzlei nach dem Termin mit einer genauen Vorstellung, was als nächstes zu tun ist und welche Chancen Sie in der Sache haben.
Selbstverständlich können Sie uns auch mit Ihrer Vertretung vor der Ausländerbehörde beauftragen.
Als erstes nehmen wir nach entsprechender Bevollmächtigung durch Sie Einsicht in Ihrer Ausländerakte. Nachdem die Akte bewertet wurde, klären wir Sie in einem abschließenden Termin über Ihre konkrete aufenthaltsrechtliche Situation auf.
Sollten wir die weitere Vertretung übernehmen, dann nehmen wir auch all die Termine bei der Ausländerbehörde mit Ihnen zusammen wahr, und erledigen all die notwendigen Anträge und Korrespondenz. Sie werden laufend über den Stand des Falles informiert.
Sollte eine gerichtliche Klärung notwendig sein, dann werden wir auch Klage vor dem Verwaltungsgericht in Ihrem Namen einreichen gegebenenfalls auch ein Eilverfahren einleiten.